KI-Transparenz
Warum ich KI offen kennzeichne
Ich berate Unternehmen beim Einstieg in KI. Dazu gehört die Frage, wann man KI-Inhalte kennzeichnen muss und wie weit man gehen kann. Wer das anderen erklärt, sollte es selbst vormachen. Deshalb steht hier, wo auf dieser Website KI mitgearbeitet hat und wo nicht.
Wie ich KI einsetze
Texte
Die Inhalte kommen von mir: aus über 20 Jahren als Unternehmer, aus Kundengesprächen und aus dem, was in Projekten tatsächlich funktioniert. Ein Sprachmodell hilft mir bei der Recherche, bei Rohfassungen einzelner Abschnitte, beim Kürzen und beim Gliedern. Zahlen, Fördersätze und Rechtsangaben prüfe ich an der Quelle. Kein Text geht online, den ich nicht selbst gelesen und freigegeben habe.
Bilder
Alle Bilder, die mich oder meine Arbeit zeigen, gehen auf echtes Fotomaterial zurück. Mit KI bearbeite ich Stimmung, Licht, Farben, Hintergrund und teilweise auch die Kleidung, damit die Bilder zueinander passen und die Seite wie aus einem Guss wirkt. Ich erfinde keine Situationen, die es so nicht gibt, und ich zeige keine anderen Menschen ohne ihr Einverständnis.
Videos
Bewegte Szenen entstehen aus einem echten Foto, das die KI in Bewegung setzt. Auch das kennzeichne ich am Video.
Grafiken
Die Infografiken zu Ablauf und Förderung sind keine KI-Bilder. Sie sind als normaler Text gebaut, damit man sie lesen, durchsuchen und vorlesen lassen kann.
Warum ich so arbeite
Ganz einfach: Es ist wirtschaftlich und spart sehr viel Zeit. Ein Fotoshooting für jede Seite, das Sortieren von Hunderten Bildern und das Nachbearbeiten von Hand kosten Tage. Mit KI brauche ich dafür Stunden. Die gewonnene Zeit stecke ich in das, wofür Sie mich bezahlen: die Beratung.
Genau das empfehle ich auch meinen Kunden. KI da einsetzen, wo sie Routinearbeit abnimmt, und die Verantwortung für das Ergebnis beim Menschen lassen.
Was das Gesetz verlangt
Die Kennzeichnungspflicht steht in Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Sie gilt seit dem 2. August 2026. Die Kurzfassung „alles, was mit KI entstanden ist, muss gekennzeichnet werden“ stimmt nicht. Die Verordnung unterscheidet:
- Bilder und Videos, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen, müssen als KI-erzeugt oder KI-bearbeitet offengelegt werden (Artikel 50 Absatz 4). Das betrifft Fotos von mir, die mit KI bearbeitet sind. Hier kennzeichne ich, weil es Pflicht ist.
- Texte zur Information der Öffentlichkeit müssen gekennzeichnet werden, außer ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung. Das ist bei mir der Fall. Ich kennzeichne trotzdem, freiwillig.
- Erkennbar künstliche Darstellungen, etwa Illustrationen, die niemand für ein Foto hält, brauchen keinen Hinweis.
Daneben gelten die üblichen Regeln weiter: keine irreführende Werbung, Datenschutz nach DSGVO, Urheber- und Persönlichkeitsrechte.
Diese Seite beschreibt die Rechtslage allgemein und meine eigene Praxis. Sie ist keine Rechtsberatung.
Wo Sie welchen Hinweis finden
- Bilder und Videos: in der Bildunterschrift direkt am Bild, mit Verweis auf diese Seite
- Blogbeiträge: eine Zeile am Ende jedes Beitrags
- Diese Seite: im Fußbereich jeder Seite unter „Rechtliches“
Was ich mit KI nicht mache
- Keine erfundenen Fakten. Was ich nicht belegen kann, schreibe ich nicht.
- Keine Abbilder anderer Menschen ohne Einwilligung. Wer auf einem Bild erkennbar ist, hat zugestimmt. Oder es sind komplett generierte Menschen.
- Keine Kundendaten in offene Systeme. Vertrauliches aus Beratungen gebe ich nicht in KI-Dienste, die dafür keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung haben.
- Keine ungeprüften Ausgaben. Nichts geht unbesehen online, auch nicht unter Zeitdruck.
Häufige Fragen
Sind die Fotos auf dieser Website echt?
Ja, im Kern. Jedes Bild, das mich oder meine Arbeit zeigt, geht auf ein echtes Foto zurück. Stimmung, Licht, Hintergrund und teilweise die Kleidung sind mit KI angepasst, damit die Seite einheitlich wirkt. Darauf weist die Bildunterschrift hin.
Muss ich KI-Bilder auf meiner eigenen Website kennzeichnen?
Wenn sie reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen, ja. Das verlangt Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung seit August 2026. Bei erkennbar künstlichen Illustrationen nicht. Wie das in Ihrem Betrieb aussieht, klären wir gern in der Beratung.
Schreibt hier eine KI oder Tobias Herold?
Beide, mit klarer Rollenverteilung. Inhalt, Haltung und Erfahrung kommen von mir. Die KI hilft beim Formulieren und Gliedern. Freigegeben wird jeder Text von mir persönlich.